Hallo,
vorab: dies ist keine Rechtsberatung, stellt nur meine persönliche Meinung dar usw…
Es liegt eine Frage zum Steuerrecht vor, kein eigentliches Rechtsproblem, womit die Beratung durch Rechtsanwälte wahrscheinlich entfällt. Besser wäre hier, die IHK und/oder min. einen Steuerberater einzuschalten.
Ich gehe in den Beispielen davon aus, dass der Shop in Deutschland, EU basiert ist und dass es sich um B2C-Geschäft handelt, okay?
Dann wird für Käufer innerhalb des Landes die reguläre MwSt von 19% bzw. 7% angesetzt. Exportiert der Shopbetreiber ins EU-Ausland, werden prinzipiell ebenso diese deutschen Steuersätze angesetzt. Es sei denn, es wird ein gewisser (unterschiedlich pro Land) Schwellwert pro Jahr überschritten. Oder der Shop konzentriert sich zu einem bestimmten Prozentsatz komplett auf das Exportland. Mir ist momentan nicht bekannt, ob es sich um das vorherige oder das kommende Geschäftsjahr handeln muss.
Exporte in Nicht-EU-Länder können steuerfrei erfolgen, wenn man einen entsprechenden Antrag bei der Bundesfinanzbehörde bestätigt bekommen hat. Man kann also z.B. in die Schweiz MwSt-frei exportieren.
Demzufolge werden sich die angezeigten Preise ändern, sobald sich der Kunde eingeloggt und damit seine Herkunft bekannt gegeben hat - woher soll der Shop das sonst vorher wissen?
Um das noch ein wenig komplizierter zu machen: Ab dem nächsten Jahr gibt es - übrigens ohne eine Übergangsfrist - Ausnahmen für elektronische Artikel, vgl:
Zumal: Internationalisierung ist kein einfaches Ding. Es gibt in allen Märkten sehr unterschiedliche Preis-Strukturen. Beispielsweise ist das Preisgefüge in Russland, China und Südamerika völlig anders als bei uns; was also bewegt Deinen Kunden, für das gleiche Produkt immer 260 EUR Brutto zu verlangen, egal ob mit oder ohne Berechnung der MwSt?
Gruß