Eigentlich ist es schon länger klar, dass Grundpreise in unmittelbarer Nähe zum Artikelpreis stehen müssen.
So wie ich das sehe, hat man hier bei Oxid geschlafen, denn der Grundpreis wird nur beim Klicken auf “mehr Info” z.B. einer Variante angezeigt. Das ist aber abmahnfähig.
Auch bei den Aufklapplisten in der Listen Ansicht fehlt der Grundpreis.
Oder schlafe ich und sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht??