Es ist soweit, gestern haben sie das Handelsabkommen unterschrieben, das somit am dem 1. Januar gilt.
Aber was heißt das für uns?
Ab dem 1.1.2021 gilt folgendes:
Unternehmen müssen Zollanmeldungen vornehmen, wenn sie Waren zwischen UK und der EU befördern. Nur wenn die korrekten Zollverfahren durchgeführt wurden, dürfen Waren von EU-Unternehmen die Grenze passieren. (und nachdem die Corona-Einschränkungen aufgehoben wurden)
Die schrittweise Umsetzung der Einfuhrverfahren wird per 3-Stufen-Plan zwischen Januar und Juli 2021 erfolgen.
Online-Händler müssen in UK umsatzsteuerlich registriert sein (kann angeblich bis zu 6 Monaten dauern).
Bis (inklusive) 135 Pfund müssen Händler und Marktplätze die Umsatzsteuer zahlen.
Ab 135 Pfund muss der Kunde in UK die Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben zahlen.
Danke @vanilla_thunder für das Sammeln dieser Informationen.
Verstehe ich richtig:
sobald ein Paket für unter 135Pfund auf die Reise geht, muss ich dem Kunden die britische Mehrwertsteuer berechnen und an das dortige Finanzamt abführen.
sobald ein Paket für über 135€ auf die Reise geht, berechne ich keine britische MwSt und das Transportunternehmen kümmert sich die Abgaben vom Kunden einzuziehen
D.h. also, man müsste dem Shop beibringen, abhängig von der Auftragshöhe und Lieferland den MwSt-Satz anzupassen. Korrekt?
Was genau das im Endeffekt bedeutet, weiß ich nicht, da muss man einen Steuerberater fragen.
Ggf. gibts Unterschiede bei den verschiedenen Warengruppen oder Dienstleistungen.
Wahrscheinlich kann man aber in ganz UK mit demselben Steuersatz rechnen, wenn man eine britische Steuer-ID hat.
Zu der Umsetzung in OXID:
für länderspezifische Steuersätze gibt es bereits ein Modul:
Diese Schwellenwert-Geschichte ist zwar nicht im Funktionsumfang enthalten, stelle ich mir aber nicht besonders kompliziert vor.
Ich habe auch eine etwas ausführlichere Info dazu gefunden:
Nebenbei:
“direct sellers will be required to keep electronic records of their sales for a period of 6 years and to provide records electronically to HMRC on request.”
D.h. man muss seine Unterlagen über Verkäufe 6 Jahre lang aufbewahren.
Boar, das scheint jetzt grad komplizierter zu werden, als ich dachte. Ich war der Meinung, dass ab 1.1.2021 das Land UK (AKA “Vereinigtes Königreich”) steuerlich so behandelt wird wie z.B. die Schweiz oder Norwegen als nicht zur EU gehöriges “Drittland”. Zack, MwSt: 0%
Dass lediglich Great Britain (England, Wales und Schottland) ausgenommen solcher Enklaven wie Nordirland/Ulster oder Gibraltar(!) rein steuerlich aus der EU aussteigen sollen, ist mir neu, zumal die Angaben in der verlinkten Quelle äußerst widersprüchlich sind, wenn man sich ins Detail reinliest.
Die Country Specific VAT, die @vanilla_thunder angeführt hat, sollte eigentlich nur für den B2C-Warenverkehr innerhalb der EU tauglich sein, nämlich erst dann, wenn gewisse Schwellwerte überschritten wurden (hier gab es wohl auch eine einheitliche Anpassung zum Beginn des neuen Jahres).
Die 135-Pfund-(nicht EUR!)-Regel hatte ich so verstanden, dass sie allein für die Steuerung der Zollabgaben relevant wären, nicht jedoch für die zu entrichtende VAT.
Haben wir vielleicht hier jemanden, der sich beruflich mit diesem Thema beschäftigt, sich richtig gut mit diesen Dingen auskennt und ggf. mal ein Statement dazu loslassen kann?
Ich habe mal die IHK angeschrieben. Meine Steuerberater haben keine Ahnung.
Was Nordirland angeht, ist die Lösung ja doch eigentlich erstmal leicht. Was denkt Ihr von:
Ich erstelle ein neues Land “Vereinigtes Königreich (Nordirland)” und benenne “Vereinigtes Königreich” um in "“Vereinigtes Königreich (England, Wales und Schottland)”.
Damit kann ich ja zumindest das Nordirlandproblem leicht lösen.
Hi Frogger1403, das erscheint mir ein erster pragmatischer Ansatz. Wir besprechen das mal mit unseren Kunden, die nach Nord-Irland liefern und ich werde Ergebnisse hier posten…