Es ist soweit, gestern haben sie das Handelsabkommen unterschrieben, das somit am dem 1. Januar gilt.
Aber was heißt das für uns?
Ab dem 1.1.2021 gilt folgendes:
- Unternehmen müssen Zollanmeldungen vornehmen, wenn sie Waren zwischen UK und der EU befördern. Nur wenn die korrekten Zollverfahren durchgeführt wurden, dürfen Waren von EU-Unternehmen die Grenze passieren. (und nachdem die Corona-Einschränkungen aufgehoben wurden)
- Die schrittweise Umsetzung der Einfuhrverfahren wird per 3-Stufen-Plan zwischen Januar und Juli 2021 erfolgen.
- Online-Händler müssen in UK umsatzsteuerlich registriert sein (kann angeblich bis zu 6 Monaten dauern).
- Bis (inklusive) 135 Pfund müssen Händler und Marktplätze die Umsatzsteuer zahlen.
- Ab 135 Pfund muss der Kunde in UK die Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben zahlen.
Hier findet ihr weitere Infos:
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BMWi: Brexit-FAQ für Unternehmen
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/brexit-ende-der-uebergangsphase.html -
EU Kommission: Checkliste zur Vorbereitung auf den Brexit
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/brexit_files/info_site/na0220590den_002.pdf -
IHK Köln: Brexit und Umsatzsteuer
https://www.ihk-koeln.de/Brexit_und_Umsatzsteuer.AxCMS -
Offizielle Info von der UK-Regierung für Händler aus EU:
https://www.gov.uk/eubusiness (auf Englisch)