derzeit benutzte ich die OXID CE4, nun ergibt sich ein Problem, welches ich früher bei der OXID PE 3 nicht hatte: Kunden können die Mehrwertsteuer per abweichender Lieferadresse umgehen.
Konkret sieht dies so aus:
Ein schweizer Kunde ließ sich vor kurzem Ware an eine deutsche Adresse liefern, dabei wurde keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, da der Shop die Mehrwertsteuer (vermtl. Fälschlicherweise) auf die Rechnungsadresse und nicht auf die Lieferadresse bezieht.
Zwar haben wir die Ware nicht ausgeliefert sondern den Kunden freundlich darauf hingewiesen, dass hier ein Fehler unterlaufen sei und dass die MwSt bezahlt werden muss. Allerdings kam unser Hinweis erst ein paar Stunden nach der Bestellung und somit leider etwas zu spät; zwischenzeitlich hatte der Kunde schon in einem Insiderforum gepostet, dass man sich durch Angabe einer schweizer Adresse die MwSt sparen kann.
Jetzt haben wir tagtäglich eine Hand voll Bestellungen mit deutscher Lieferadresse und (vermutlich nicht existenter) schweizer Rechungsadresse - anscheinend versuchen viele deutsche Kunden, sich auf diesem Wege die Steuer zu sparen… der Arbeitsaufwand ist enorm, da alle Kunden telefonisch kontaktiert werden müssen und entsprechend auch die Zahlungen neu abgewicklet werden müssen… ganz zu schweigen davon dass man damit die Kunden u.U. in eine ungute Situation bringt…
Meine Frage: Gibt es die Möglichkeit, die OXID CE4 umzukonfigurieren, so dass die Mehrwertsteuer bezogen auf die Lieferadresse berechnet wird? (Das ganze möglichst ohne den Core zu verändern - also eine simple Einstellmöglichkeit).
Falls nicht, da wäre dass doch ein Bug, oder? Die Mehrwertsteuer ist doch auch laut Steuergesetzt vom Lieferland abhängig, egal an welche Adresse berechnet wird (ausgenommen sind natürlich eigeninitiative Ausfuhren mit nachträglicher Steuerrückerstattung - aber das ist dann ja wieder etwas anderes…)
[QUOTE=laramarco;19743]grundeinstellung perform Länderspezifische Mehrwertsteuer nur im Warenkorb und im Bestellprozess berechnen haste hier haken drin oder draußen ??[/QUOTE]
Da ist kein Haken drin - diese funktion ist also nicht aktiviert…
Die Option im Admin “Länderspezifische Mehrwertsteuer nur im Warenkorb und im Bestellprozess …” hat nur Auswirkungen auf die Preisanzeige außerhalb des Bestellvorgangs.
Das Verhalten ist im Demoshop nachvollziehbar und wird wohl ein Bug sein.
maßgeblich für die Ermittlung ob mehrwertsteuerfrei geliefert werden darf oder nicht ist im Grunde genommen [B]weder [/B]die Rechnungs- [B]noch [/B]die Lieferadresse sondern einzig und alleine die Adresse des Leistungsempfängers.
Das ist die Adresse unter der dieser im Geschäftsverkehr auftritt bzw. bei einer eingetragenen Gesellschaft/Firma der Sitz bzw. derjenige einer Zweigniederlassung.
In den allermeisten Fällen (alleine schon weil das Finanzamt die Rechnung sonst nicht anerkennt) wird die Rechnungsadresse identisch mit der Leistungsempfängeradresse sein.
Dass mit dieser steuerlichen Regelung so wie vorher beschrieben Schindluder getrieben werden kann ist bedauerlich, aber kein Bug.
Natürlich ist diese Information von unseren Steuerberatern verifiziert worden und ich hab mir das nicht ausgedacht
Klar kann man das jederzeit umprogrammieren. Ein kleines Modülchen tut’s hier. Das ist schnell gemacht – natürlich auf eigenes Risko!
maßgeblich für die Ermittlung ob mehrwertsteuerfrei geliefert werden darf oder nicht ist im Grunde genommen [B]weder [/B]die Rechnungs- [B]noch [/B]die Lieferadresse sondern einzig und alleine die Adresse des Leistungsempfängers.[/QUOTE]
Was ist die Adresse des Leistungsempfängers? Der Empfänger der Leistung empfängt die Leistung, d.h. er bekommt sie geliefert. Dies wiederrum lässt darauf schliessen, dass die Lieferadresse maßgeblich ist.
Uns geht es nur um den B2C Bereich, denn hierfür wird oxid ja wohl maßgelblich genutzt!
Und dafür gibt es klare gesetzliche Regelungen (die auch m.E. für den B2B Bereich gelten!):
Umsatzsteuergesetz
§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
i.V.m.
§ 6 Ausfuhrlieferung
oder i.V.m.
§ 6a Innergemeinschaftliche Lieferung
D.h. wenn ein schweizer Kunde an eine Deutsche Adresse liefern lässt, muss er MwSt. zahlen. Alles andere wäre gesetzeswidrig.
Insofern ist es m.E. ein klarer BUG und muss umgehend korrigiert werden.
Sorry, aber ich erinnere mich auch an die Interpretation eures Steuerberaters was das Skonto Problem angeht, die genauso falsch war. Insofern solltet ihr entweder den Steuerberater wechseln oder aber euch eine zweite Meinung einholen, denn das was Du eben geschrieben hast, ist definitiv falsch.
Bin auch der Meinung dass Oxid hier dringend korrigieren sollte. Was da für ein Aufwand bei KK-Bestellungen, Vorauskasse, Sofortüberweisungen etc. auf den Shopbetreiber zukommt ist nicht tragbar und wird, sofern das publik wird und häufig ausgenutzt wird, sicher nicht zum Wohlwollen gegenüber Oxid beitragen.
Ich kenne aus eigener Erfahrung so einen Fall. Und mir wurde gesagt dass NUR ohne MwSt. im Inland ausgeliefert werden darf, wenn der Empfänger / Kunde uns schriftliche bestätigen kann dass er die Ware sofort ins Ausland ausführt und sie NICHT für die Verwendung in Deutschland bestimmt ist.
Die Aussage Eures Steuerberaters halte ich, auch nach oben genannten Paragraphen, für nicht tragbar.
[QUOTE=simply because;20272]Was ist die Adresse des Leistungsempfängers? Der Empfänger der Leistung empfängt die Leistung, d.h. er bekommt sie geliefert. Dies wiederrum lässt darauf schliessen, dass die Lieferadresse maßgeblich ist.
[/QUOTE]
Der Leistungsempfänger ist derjenige der - vertraglich gesehen - die Leistung empfängt. Das ist was ganz anderes als die tatsächliche physikalische Lieferung.
Aber so einfach ist das wohl auch nicht z.B. in http://www.opus-bayern.de/uni-bamberg/volltexte/2005/46/ lässt sich der Autor ein ganzes Buch darüber aus was denn ein “Leistungsempfänger” ist und was ein “Leistender” ist, und wenn da schon Bücher drüber geschrieben werden …
Machen wir’s so: Ich checke mit unserem Steuerberater ob das OK ist das einstellbar zu machen und dann könnt Ihr selbst entscheiden in welchem Rechtsraum Ihr Euch bewegen wollt
maßgeblich für die Ermittlung ob mehrwertsteuerfrei geliefert werden darf oder nicht ist im Grunde genommen weder die Rechnungs- noch die Lieferadresse sondern einzig und alleine die Adresse des Leistungsempfängers
nicht ganz korrekt ist.
Zudem ist es doch offensichtlich, dass OXID User mit der OXID Einstellung ein Problem haben. Dies sollte doch Grund genug sein, die Sache näher zu betrachten und die Funktionalität zu erweitern. Von einem professionellem Shop, so wie es OXID ja zu sein scheint, sollte man diese billige Lücke eigentlich nicht erwarten. Ich denke, der Aufwand hierfür hält sich ja auch im Rahmen, oder?!
[QUOTE=Michael Fritsch;20301]
Ich kenne aus eigener Erfahrung so einen Fall. Und mir wurde gesagt dass NUR ohne MwSt. im Inland ausgeliefert werden darf, wenn der Empfänger / Kunde uns schriftliche bestätigen kann dass er die Ware sofort ins Ausland ausführt und sie NICHT für die Verwendung in Deutschland bestimmt ist.
[/QUOTE]
Diese Aussage kann ich unterstützen. Wir lassen oft Waren an eine Deutsche Lieferadresse senden und exportieren diese dann in die Schweiz. Um ohne MwSt liefern zu können, muss der Lieferant nach dem Export der Ware in die Schweiz die orginalen Zollunterlagen von mir erhalten. Mit diesen hat er die Besätigung, dass die Ware Deutschland auf offiziellem Wege verlassen hat und muss somit keine Steuer an den Staat abliefern. Würde er diese Unterlagen von mir nicht erhalten und hätte mir keine MwSt verrechnet, müsste der diese aus seiner Tasche bezahlen.
Aber auch ich sehe dieses Problem in Oxid nicht als Bug an. Es ist eine Funktion, welche man zu seinen Gunsten ausnutzen kann, eigentlich aber für einen bestimmten Bestellablauf (Lieferung ins Ausland) dient. Könntest es höchstens mit einem Modul umgehen, dass die Lieferadresse nur definiert werden kann, wenn das Land in der Rechnung Deutschland ist.
Ich verstehe auch ehrlich gesagt das Problem nicht denn in der 3er Oxid Version war es doch auch so dass die Lieferadresse für die Bestimmung von MwSt oder nicht hergehalten hat.
Habs gerad nochmal bei uns probiert. Bestell ich mit Rechnung Schweiz und Lieferung Deutschland werden 19% MwSt. aufgeschlagen.
Warum also in der neuen Shopversion das Ganze so ändern das für Händler ein Nachteil besteht?
Ich seh das Ganze so: Wenn ein Schweizer bei mir mit Lieferadresse Deutschland bestellt und mir nachweist dass er die Lieferung in die Schweiz ausführt ersstattet man ihm die zuviel gezahlte MwSt. und gut ist.
Wenn nun aber zig Kunden diese Lücke ausnutzen merke ich das zwar, hab dann aber das Problem das ich entweder die Bestellung stornieren muss (KK Rückzahlung etc) oder die MwSt nachberechnen muss (wieder Ärger bei KK, Vorauskasse etc) - UND DAS SOLLTE NICHT AUF OXID KUNDEN ABGEWÄLZT WERDEN
Ich habe hier gerade auch den gleichen Fall. Die Kundin möchte gleichzeitig die Zollausfuhrerklärung mitgeliefert bekommen, da sie in der Schweiz wohnt. Ich kann ihr aber noch nicht einmal eine gescheite Rechnung drucken. Sei denn, ich nehme wieder meinen Rechnungsblock u. Stifft.
Damit es nicht langweilig wird, ist auch noch ein Rabatt zu berücksichtigen. Berechnung per Shop ist auch falsch u. die KK-Zahlung natürlich auch.
Soll ich nun meinen Laden für solche Fälle zu machen? Diese Kundin kenne ich zum Glück seit langem u. sie ist mit einer nachträglichen Zahlung der MwSt. einverstanden. Andere Kunden denken garnicht daran mehr zu zahlen, als ihnen bei der Bestellung angezeigt worden ist.
Ich bin echt enttäuscht, dass sich hierfür seit Monaten keine Lösung finden läßt. Gut, ich kann diese Länder ausschalten, aber das ist nicht der Geschäftssinn.
Habe exakt das gleiche Problem, Schweizer Bestellungen mit Deutscher Lieferadresse (was aus Sicht der grenznahen Schweizer ja auch Sinn macht). Die Kunden nachträglich aufzufordern die MwSt. zu zahlen ist natürlich sehr schwierig, vorallem wenn Sie bereits mit Kreditkarte gezahlt haben.
Hoffe auch sehr das es hierfür bald eine Lösung gibt!
ich habe die Problematik heute mit einem Steuerprüfer des Finanzamtes besprochen, er muss es ja schließlich wissen.
Seine Antwort war, dass ich bei Privatpersonen nur dann die MwSt abziehen darf, wenn mir ein vom Zoll abgestempeltes Ausfuhrpapier vorliegt. Er erklärte mir ganz ausführlich, dass ich dafür zunächst eine Rechnung mit MwSt schreiben muss und auch die MwSt einziehen solle… sobald das Zolldokument vorliegt, kann ich die MwSt gutschreiben - i.d.R. per Storno und Neuberechnung.
Meine Frage: “Was passiert, wenn ich nach Gutglauben eine Rechnung an eine deutsche Adresse ohne MwSt ausstelle und davon ausgehe, dass der Kunde exportiert… er es aber nicht tut”… wurde von Ihm kurz und knapp beantwortet: “Dann zahlen Sie bei der Prüfung die MwSt nach!”.
Meine Frage: “Auch wenn der Kunde mir die Ausfuhr schriftlich bestätigt und eine nachgewiesene Adresse in der Schweiz hat?” wurde dann so benatwortet: “Ja, auch dann!”.
Somit ist das in meinen Augen ein klarer Fall - jetzt zu behaupten, das wäre ein Feature und kein Bug würde ja indirekt die Aussage des Steuerprüfers in Frage stellen - und ehrlich gesagt: Was der Prüfer sagt, das zählt, egal was OXID und dessen Steuerberater sagen.
ich habe die Problematik heute mit einem Steuerprüfer des Finanzamtes besprochen, er muss es ja schließlich wissen.
Seine Antwort war, dass ich bei Privatpersonen nur dann die MwSt abziehen darf, wenn mir ein vom Zoll abgestempeltes Ausfuhrpapier vorliegt. Er erklärte mir ganz ausführlich, dass ich dafür zunächst eine Rechnung mit MwSt schreiben muss und auch die MwSt einziehen solle… sobald das Zolldokument vorliegt, kann ich die MwSt gutschreiben - i.d.R. per Storno und Neuberechnung.
Meine Frage: “Was passiert, wenn ich nach Gutglauben eine Rechnung an eine deutsche Adresse ohne MwSt ausstelle und davon ausgehe, dass der Kunde exportiert… er es aber nicht tut”… wurde von Ihm kurz und knapp beantwortet: “Dann zahlen Sie bei der Prüfung die MwSt nach!”.
Meine Frage: “Auch wenn der Kunde mir die Ausfuhr schriftlich bestätigt und eine nachgewiesene Adresse in der Schweiz hat?” wurde dann so benatwortet: “Ja, auch dann!”.
Somit ist das in meinen Augen ein klarer Fall - jetzt zu behaupten, das wäre ein Feature und kein Bug würde ja indirekt die Aussage des Steuerprüfers in Frage stellen - und ehrlich gesagt: Was der Prüfer sagt, das zählt, egal was OXID und dessen Steuerberater sagen.
Gruß,
Stefan[/QUOTE]
Das betrifft nach meinem Verständnis aber nur die Lieferung von Waren an eine deutsche Adresse, die dann vom Empfänger in die Schweiz exportiert werden…
Wie sieht das bei der Lieferung direkt in die Schweiz aus???
[QUOTE=avenger;20783]Das betrifft nach meinem Verständnis aber nur die Lieferung von Waren an eine deutsche Adresse, die dann vom Empfänger in die Schweiz exportiert werden…
Wie sieht das bei der Lieferung direkt in die Schweiz aus???
Ist das dann auch so kompliziert?[/QUOTE]
Wenn Rechnungsadresse und Lieferadresse Schweiz sind, mach ich die Rechnung ohne MwSt. und bekomme vom Paketdienst die entsprechenden Papiere und alles ist ok. Rechnungsadresse Schweiz und Lieferanschrift Deutschland dann mach ich Rechnung mit MwSt. und es ist auch alles ok. Das alles wenn ich für den Rechnungsempfänger versende, wenn der Kunde selbst abholt bekommt er auf jedenfall eine Rechnung mit MwSt. weil ich ja nicht weiß wo die Ware hingeht! Somit ist also nicht nur die Lieferadresse sondern auch die Versandart entscheidend, oder?
Damit es dann nochmal richtig spannend wird gibts ja noch die Schifffahrt, da habe ich Kunde in Deutschland Lieferanschrift in Deutschland und liefere nach § 4 Nr. 2 UStG trotzdem ohne MwSt.
[QUOTE=lafi;20787] Rechnungsadresse Schweiz und Lieferanschrift Deutschland dann mach ich Rechnung mit MwSt. und es ist auch alles ok. [/QUOTE]
[B]Und genau das[/B] kann Oxid-Rechnung nicht abbilden und macht in diesem Fall ohne MwSt.
Wenn dieses Problem gelöst werden könnte, wäre es klasse :rolleyes:
Sagt mal das is aber doch wirklich nur in der 4er so oder? Bei uns in EE 2.7 wird die Lieferanschrift für die MwSt. genutzt. - Daher doch eindeutig bei der Portierung auf 4.x vergeigt worden.