Nach dem EuGH-Urteil zum Online-Handel Web-Seiten überprüfen! Klagen im Ausland vermeiden

Hi,

mit obiger Überschrift postet Ulrike Regele vom DIHK bei XING:
https://www.xing.com/app/forum/seoparser/ecommercesoftware/neue-urteile-296674/nach-dem-eugh-urteil-zum-online-handel-web-seiten-uberprufen-klagen-im-ausland-vermeiden-34219579/34219579/

Demzufolge sollten Betreiber einer Internetseite auf folgende Kriterien achten, damit er nicht Gefahr läuft, auch noch auf ausländische Verbraucherschutzvorschriften achten zu müssen ([Ironie]wir haben davon ja noch nicht genug[/Ironie]):
[ul]
[li]Auf der Internetseite sollte keine internationale Vorwahl genannt werden.
[/li][li]Es sollte keine neutrale Top-Level-Domain wie .info, .net, .com, .eu, sondern die nationale Top-Level-Domain gewählt werden.
[/li][li]Eine Wegbeschreibung sollte den Weg nicht bis zur Grenze zum Nachbarland ausweisen.
[/li][li]Der Auftritt sollte keine Hinweise auf bereits getätigte Geschäfte mit ausländischen Verbrauchern enthalten, etwa entsprechende Kundenbewertungen.
[/li][/ul]

Gruß

[QUOTE=Marco Steinhaeuser;46341]
[ul]
[li]Auf der Internetseite sollte keine internationale Vorwahl genannt werden.
[/li][/ul]
[/QUOTE]

Nanu?
Mein Shop ist im Ausland. Die Telefonnummer MUSS ich samt Landesvorwahl angeben.
Worin ist denn das Problem, dass man die Landesvorwahl mit angibt?!

…weil, wenn Du Deinen Shop in Deutschland betreibst, aber Deine Rufnummer international tauglich (also mit int. Ländervorwahl) angibst oder in anderer Weise internationale User/Käufer ansprichst, dann musst Du eventuell auch internationale Rechtsvorschriften im Fernabsatz bzw. anderer Verbraucherschutz-Regelungen beachten.

Da man aber quasi schon mit den nationalen Vorschriften genug Arbeit hat, und man nicht von einem Anwalt aus Pakistan wegen einer dem dortigen Recht nicht entsprechenden Darstellung / Angabe in seinem Shop verklagt werden will, sollte man das eben vermeiden und argumentieren können, dass sich der Shop eben nur an Kunden aus Deutschland richtet.

(uffa…ich liebe Schachtel-Bandwurm-Sätze… :slight_smile: )

Au weia :frowning:

Es wird die Zeit kommen, da zieht irgendein Anwald den Stecker und das Internet ist aus :smiley:

Aber gut - ich stehe ja am Anfang und werde auch das irgendwie beachten. Neuen Shop zu gründen in der heutigen Zeit erfordert ja nach und nach ein jura-Examen…

…oder eine kompetente Rechtsberatung, das ist nie verkehrt!
Gibt da auch entsprechende Angebote von Branchenverbänden oder Interessensgemeinschaften - einfach mal googeln.

Werde wohl nicht drumherum kommen.
Aber selbst wenn: In dem Leitfaden von Trusted Shops “In 10 Schritten zum rechtssicheren Online-Shop”, was ich hier aus einem Thread entnahm und davon ausging, dass DIE sich doch zumindest auskennen müssen, steht die Landesvorwahl auch drin.

D.h. selbst mit Rechtsberatung von Fachleuten kommt man scheinbar nicht rechtssicher durch.