Neues Urteil wegen Produktdaten auf der Bestellen-Seite

Hallo,

es gibt schon wieder so ein Sch… Urteil. Siehe hier [http://shopbetreiber-blog.de/2017/10/23/wesentliche-merkmale-bestellseite/].

In OXID gibt es ja genau das beanstandete Szenario. Auf der Bestellen-Seite erscheint nur der Produkttitel, der auf die Produktbeschreibung verlinkt. Und dies soll ja nicht zulässig sein. Was haltet ihr davon?

Albert

Hallo Albert,

das gehörte seinerzeit zur sog. “Button-Lösung”: Am Produkt vergebene Attribute (wesentliche Merkmale) sollen direkt im checkout nochmal angezeigt werden. So wurde das m.E. auch damals umgesetzt: https://oxidforge.org/en/oxid-eshop-version-4-7-0-ce-pe-5-0-0-ee.html.

Wenn die Attribute also gut gepflegt sind, dürfte es hier nicht zu Schwierigkeiten kommen. Auf der anderen Seite fehlt natürlich nach wie vor jede konkrete Beschreibung, was denn nun wirklich zu den “wesentlichen Merkmalen” gehört, kann also für mein Verständnis vom Gericht ge gusto ausgelegt werden.


Danke ihr Beide!

Marco, ja das mit der Gerichtsauslegung ist wieder mal so ne vage Sache. Ich schau mir mal das in oxidforge an.

Vanilla_thunder, wenn ich das richtig sehe, ist das 2. Bild ein Ausschnitt vom Warenkorb, richtig? Aber die Attribute müssten auch im überprüfen & absenden Schritt stehen.

Albert

Das tun sie auch. Es ist das selbe Template in beiden Ansichten.