Pflicht zur Nennung der Schlichtungsstelle

Abmahnung droht: Ab 2016 neue Informationspflichten für Online-Händler. Man muss auf eine Schlichtungsstelle hinweisen. Auf der Seite und in den AGB. Hat da jemand schon einen Text bzw. Vorstellungen bezüglich der Umsetzung?

Gilt ab 09.01.2016.

Siehe hier: https://www.onlinehaendler-news.de/recht/gesetze/21786-aussergerichtliche-streitbeilegung-ab-2016-neue-informationspflichten-online-haendler.html

Gilt das für alle oder nur für die, die sich verpflichtet haben?

[B]Verpflichtet sich ein Online-Händler freiwillig[/B], sich einer Schlichtungsstelle zur Streitbeilegung anzuschließen, so hat er die Verbraucher hierüber in Kenntnis zu setzen. Diese Informationen hat der Unternehmer auf seiner Website und dort ggf. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kauf- oder Dienstleistungsverträge in klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Weise anzuführen. Für diese Informationspflicht wird es voraussichtlich eine Übergangsfrist geben, die mit dem endgültigen Gesetzesentwurf bekannt wird.

Ansonsten: Neuen Content mit Link zur Schlichtungstelle anlegen, Link zum Content in den Footer. Gut ist.

Die Online-Plattform soll ab Frühjahr 2015 verfügbar sein. Die Verordnung gilt direkt ab dem 09.01.2016 unmittelbar.

Das soll wohl Frühjahr 2016 heissen.

Aber gut, Du brauchst ab dem 9.1. einen Link zu einem Service den es erst ab Frühjahr geben wird. Das nenn ich mal eine sinnvolle Maßnahme :slight_smile:

Dann werd ich mal die leisure time zwischen den Jahren nutzen um auf den Shops einen Link zu einer 404-Seite einzufügen :-). Gibt halt noch eine zusätzliche abrechenbare Stunde, wobei Abmahnungen hier eher für Belustigung sorgen.

Sinnvoll oder nicht ist ja leider irrelevant für die Abmahnanwälte.

Das habe ich auch noch gefunden:
Über § 36VSBGE werden weitere Informationspflichten für die Unternehmen eingeführt, die sie auf ihrer Webseite und in ihren AGBs angeben müssen.
Zu begrüßen ist die Freistellung dieser Pflicht für Unternehmen mit zehn und weniger als zehn Beschäftigen.

Wie soll das in der Praxis aussehen? Muss jetzt jeder Shopbetreiber seine Mitarbeiterzahl erkenntlich machen?

Was sind diese weiteren Informationspflichten? Betrifft das die EU oder nur Deutschland?

Aber wo genau soll man es auf der Website angeben?
AGBs ist ja klar, aber genügt dann die einmalige Ertwähnung im Footer oder muss es auch schon mit ins Impressum rein?

http://www.shopbetreiber-blog.de/2016/01/07/verbraucherschlichtung-neue-infopflichten-ab-9-januar-2016/

Manche weisen nur auf die kommende Plattform hin. Manche verweisen auf den Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ ander auf den http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm
Genaues weiß man nicht.:confused:

Hallo,

ein Kunde von mir ist bei Janolaw. Von dort gab es folgende Info.

Vielleicht bringt das etwas Licht ins Dunkel!

http://www.janolaw.de/newsletter/hintergrund-verbraucherschlichtungsgesetz.html

Ich finde den Link von vt diesbezüglich als den bisher aussagekräftigsten. Was viele nicht wissen:

EU-Verordnung != EU-Richtlinie != nationales Recht

Eine EU-Verordnung (in dem Fall die ODR-Verordnung) gilt - EU-weit! - ab Tage der Verkündung und hat insofern nichts mit nationalem Recht zu tun, als dass es eben keiner Umsetzung in nationales Recht bedarf, um sofort (oder per Termin aber mein Ansinnen sollte klar sein^^) Wirksamkeit zu entfalten.

Eine EU-Richtlinie dagegen entfaltet nicht unmittelbar Wirkung, da diese erst in nationales Recht übergehen muss. Und das wäre hier dann beim VSBG der Fall.

Heisst nach meinem Verständnis: die ODR-Verordnung trifft uns alle ab sofort (ich hab den Link einfach in’s Impressum geklatscht) und das VSBG ab Tage der Verkündung bzw. ab Tage des Inkrafttretens.

Ist ja wieder wunderbar was da im Fall der Fälle an Kosten auf den Shopbetreiber zu kommen. Bei einem Streitwert bis 100 € fallen 190 € Kosten für den Shopbetreiber an. Dann kann man besser gleich zu allem zustimmen. Ist billiger. Man wird als Gewerbetreibender im Internet immer mehr an die Kette gelegt.

Für unsere Shops warten wir ab und am Montag morgen werden top 10 der deutschen Shops als Inspiration für unsere Umsetzung benutzt. So wie es damals mit den Datenschutz “Facebook erlauben” buttons war

Hier in Tschechien hab ich den Link bisher nur auf einem großen Markenshop gefunden, da stand er im Impressum. Ich denke, die haben das von Ihren Hausanwälten prüfen lassen und sollte dann auch OK sein. Hab das so auch eingebaut.

Bei den kleineren hab ich das noch gar nicht gesehen.

Moin,

ich habe dazu Nachricht von Trusted Shops:

Die derzeitige „Zwischenlösung“ ist denkbar einfach. Fügen Sie einfach den Hinweis “Die Europäische Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert.” in Ihr Impressum ein.

Wir haben das auch in unserem Demoshop beispielhaft eingestellt: http://demoshop.trustedshops.com/Impressum/

Gruß

Auf dem shopbetreiber-blog.de gibt es jetzt auch ein Update mit Link!
http://www.shopbetreiber-blog.de/2016/01/08/verbraucherschlichtung-neue-infopflichten-ab-9-januar-2016/

Gruß

Hallo Marco,

ist der Link zu http://demoshop.trustedshops.com/ ein Vorgeschmack auf das zukünftige OXID Template?

Grüße,

Und von wem stammt das Modul mit dem Gutschein Popup?

Ich finde, das ist eine spitzen Marketing Idee.

[QUOTE=kiwi;177019]
ist der Link zu http://demoshop.trustedshops.com/ ein Vorgeschmack auf das zukünftige OXID Template?

Grüße,[/QUOTE]

Ein Blick in den Quelltext zeigt Dir, dass es Roxive ist. :slight_smile:

Hallo Marco,

ist der Link zu http://demoshop.trustedshops.com/ ein Vorgeschmack auf das zukünftige OXID Template?

Das sieht mir stark nach einem modifiziertem Roxive Template aus.

Steffen

MeisterYoda schneller Du warst! :wink:

PS: Die Idee gefallen mir könnt! :wink: