Naja, wobei rechtlich gesehen ein UVP ungleich einem “ehemaligen Verkaufspreis” ist und man mit dem ehemaligen / alten Verkaufspreis auch nicht unbegrenzt werben darf …
Deine (eigentlich gute) Idee könnte mMn nach hinten losgehen.
[QUOTE=Firefax;153440]Naja, wobei rechtlich gesehen ein UVP ungleich einem “ehemaligen Verkaufspreis” ist und man mit dem ehemaligen / alten Verkaufspreis auch nicht unbegrenzt werben darf …
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wobei hier ein Fehler in den Texten ist, denn im Admin heißt es “bisheriger Preis” und in den Listen im FE dann “UVP” …
Wenn wir eine Aktion fahren, wo es einen Tag lang x% Rabatt gibt, dann kann ich doch vorher den alten Preis durchstreichen und dann den neuen Preis darunter anzeigen lassen.
Nichts anderes machen die großen Anbieter im Elektrobereich doch auch - oder irre ich mich?
Wie sollte ich sonst auf meine Rabatte aufmerksam machen?
klick mal in Deinem Shop auf “Angebote”
-> in der Listenansicht und auf den Detailseiten steht überall vor den durchgestrichenen Preisen “UVP”
-> das ist nicht der UVP (unverbindliche Preisempfehlung) ! -> abmahngefährdet !!!
-> ändere in der lang.php (oder cust_lang) das “UVP” in zB “bisher” !!!
…
Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung
Die Gegenüberstellung des eigenen Preises mit der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) ist ein besonders beliebtes Mittel, um sich als preisgünstigen Anbieter von Waren darzustellen. Das Problem dabei ist, dass nicht nur der Endpreis des Verkäufers die nötigen Angaben enthalten muss (vergleiche oben: Versandkosten und Steuer), sondern, dass auch die UVP-Angabe richtig sein muss. Es kann nämlich zu Abmahnungen kommen, wenn eine unverbindliche Preisempfehlung angegeben wird, die aber nicht mit der des Händlers übereinstimmt. Denn durch eine falsche UVP-Angabe wird der Verbraucher in die Irre geführt und der Händler verschafft sich einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil
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Das LG München (Urteil vom 01.04.2010, Az. 17HK O 19517/09) ist der Ansicht, dass es irreführend i.S.d. §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG sein kann, bestimmte Produkte länger als 4 Wochen mit einem, dem aktuellen Preis gegenüber gestellten, ehemaligen eigenen Verkäuferpreis (in Form durchgestrichener oder mit dem Hinweis „statt“ oder „bisher“ versehene Preise) zu bewerben.
… und ich bastele mir noch ein Modul, das den Streichpreis nach 4 Wochen automatisch wieder rausnimmt