Umgang mit Transportbeschädigungen bei Abstellgenehmigungen

Hallo,

ich habe eine Sendung mit einem etwas teureren Artikel, welcher vom Kunden als defekt reklamiert wurde. Defekt in Form, von mechanisch beschädigt.

Da ich diesen aber intakt versendet habe, kann es nur ein Transportschaden sein.

Nun hat der Paketdienst die Schadensübernahme abgelehnt, da der Kunde eine Abstellgenehmigung unterzeichnet hat. Diese hat mir der Paketdienst auch beigefügt.

Es lautet dort wortwörtlich:

Durch die Abstellung am Ort geht das Risiko für Verlust und Beschädigung auf mich/uns über als Empfänger über.

So nun stecke ich in der Zwickmühle. Die Gerichte entscheiden bei Transportschäden immer sehr sehr kundenfreundlich. Da hat man als Verkäufer quasi keine Chance. Der Käufer hat immer ein Recht auf intakte Lieferung und das Transportrisiko liegt beim Verkäufer.
Gleichzeitig wird mir als Verkäufer aber die Chance auf die Wahrnehmung der Transportversicherung (die ich ja mitbezahle) durch so eine Abstellgenehmigung genommen.

Also als Verkäufer 0 Chance?:frowning:

Als ich dem Käufer mitteilte, dass er für die Abstellgenehmigung unterzeichnet hat und der Paketdienst daher nicht zahlt, hat dieser natürlich gleich den Spieß umgedreht. Auf einmal sei es kein Transportschaden, sondern ich müsse den Artikel schon defekt versendet haben.

Das Gegenteil zu beweisen ist als Einzelkämpfer ohne Mitarbeiter wieder unmöglich:(

Das ist ja auch ein generelles Problem. Ich habe ja keine Chance einzusehen, wer eine Abstellgenehmigung unterzeichnet hat. Also quasi bei jedem Kunden das potentielle Risiko.

Grüße

Hallo @daytrader,

ich glaube, Du hast keine guten Karten.

Normalerweise wird der Schaden bei der Übergabe an den Kunden reklamiert: Sind hier äußerliche Schäden erkennbar, muss der Empfänger die Annahme verweigern oder unter Vorbehalt annehmen. Mit einer Abstellgenehmigung wird dieser Kontrollmechanismus und die Reklamationsmöglichkeit ausgehebelt. Sind die Schäden von aussen nicht erkennbar, wird der Spediteur mangelhafte Verpackung angeben.

Der Empfänger muss in diesem Fall einfach nur zum Widerrufsrecht greifen, damit Du auf dem Transportschaden (falls es einer war) sitzen bleibst.

Falls gesetzlich zulässig, liesse sich vielleicht eine solche Klausel mit in die AGB aufnehmen: Kunde verzichtet auf Widerrufsrecht, wenn Abstellgenehmigung vorliegt o.ä.

Just my 2cts. Das ist natürlich keine Rechtsberatung o.ä. :wink:

Gruß

Hi Marco,

hmm mir hat man immer gesagt Widerruf und Reklamation wären 2 Paar verschiedene Schuhe. Er hat ja nunmal reklamiert.

Zudem steht ja in der Widerrufsbelehrung der Satz mit dem Wertersatz, wenn sich die Ware verschlechtert. Und der Zustand ist nun deutlich verschlechtert…

BTW: Welcher Käufer vermerkt schon ein äußerlich beschädigtes Paket? 99% der Käufer glaubt doch dass sie lediglich für den Erhalt unterzeichnen.

…außerdem dürfte man dann bei manchen Paketdiensten garkeine Pakete annehmen, da gehören verformte Pakete schon zum guten Ton.

…was wenn der nette Nachbar das Paket annimmt und unterzeichnet. Gibt es dann Nachbarschaftskrieg, weil dieser für den einwandfreien Zustand unterzeichnet hat, obwohl ein Riss im Paket war?

Fragen über Fragen…schwieriges Thema und eigentlich immer extrem verkäuferunfreundliche Regelungen.

Obwohl ich den Artikel heil versendet habe und eine Transportversicherung bezahle, zahle ich die 300 Euro nun aus eigener Tasche. Und da ist der Artike herstelelrseitig schon in einer Hardbox und diese Verpackung von mir nocheinmal in einem großen Karton mit rundum Füllmaterial.

Was sind das für Artikel? Rohe Eier? :wink:

Nein Aquaristikzubehör. Plastik halt.