[QUOTE=patchwork.de;126185]ich würde den Geschäftssitz des Shops auf die Seychellen verlegen
stimmen die UVPs mit den Preislisten der Hersteller überein?
gibt es Verträge mit Händlern/Herstellern bzgl. der Bilder und Texte? -> Urheberschutzverletzung!
können die Lieferzeiten (“sofort lieferbar”) eingehalten werden?
…[/QUOTE]
Die UVP’s habe ich entfernt. Das war ein Irrtum meinerseits.
Bzgl. der Bilder und Texte ist mit meinem Großhändler bzw. den Herstellern alles abgeklärt.
Die Verfügbarkeit der Produkte wird täglich aktualisiert. Daher werden die Lieferzeiten eingehalten. Natürlich kann es gelegentlich zu Lieferverzögerungen kommen. Aber die kann man an einer Hand abzählen.
sorry, aber dann kann “Expresslieferung bis 48 Stunden” auch abgemahnt werden!
Auszug von Flyeralarm
"(1) Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, erfolgen die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von ca. vier Wochen."
Inwieweit kann das dann zu einer Abmahnung kommen und wo ist der große Unterschied?
Jetzt mal nicht auf mich einschlagen - das war nur mal schriftlich nachgedacht meinerseits
Nicht zu beanstanden könnte folgende Formulierung sein: „Lieferzeit: 3- 5 Tage". Im schlimmsten Falle riskiert der Onlinehändler, dass er diese Frist nicht einhalten kann. Das ist jedoch weniger schlimm, als eine kostenpflichtige wettbewerbsrechtliche Abmahnung zu riskieren.
Der hat doch genau das dort stehen im dritten Schritt seiner Kaufabwicklung!
Aber mir soll es recht sein … Ich klink mich da mal raus!
genau… im dritten Schritt… Aber da muss man erst hinkommen. Stell dir vor, du entscheidest dich zwischen 2 Geschäften.
Bei einem steht “Gemüse” auf der Fensterscheibe und beim anderen “immer frisches Gemüse”. Für welches wirst du dich entscheiden? für “immer frisches Gemüse”? Dachte ich mir.
Aber an der Kasse erfährst du, dass nur die Gurken frisch sind alles andere seit 2 Wochen in der Sonne vergammelt.
Und genau das kann abgemahnt werden, weil dein Shop nicht das hält was es verspricht und die Kunden aufgrund des Versprechens sich für deinen Shop und nicht für einen fremden entscheiden.
Das sehe ich zwar ganz anders “Domino”, da ich wirklich jeden gutgemeinten Rat vertiefe und diese auch versuche zu verwirklichen, aber gut … deine Meinung ist halt deine Meinung
Gerade deinen Rat habe ich damals sehr zu Herzen genommen und auch umgesetzt!!
Aber was für mich diesbezüglich gut ist und was nicht, daß kannst du getrost mir überlassen!
Zudem habe ich wirklich sehr viel von diesem Forum gelernt und auch umgesetzt - war auch bisher immer froh dieses Forum gefunden zu haben, aber ich denke mal, daß man sich auch äussern kann und ausserdem - wie man in den Wald schreit so schallt es auch herraus!
PS.: Wie ich auch schon beschrieben habe, wollte ich kein Streit vom Zaun brechen, sondern nur meine Gedankenwege diesbezüglich schreiben. Wenn ich gewusst hätte, daß dies nicht “Gewünscht ist” und auch sooo falsch rüberkommt, dann hätte ich es unterlassen!
… aber die AGB und Datenschutz etc. hat aber immer noch wenig mit der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung zu tun. Hier sollte auch dringend nachgearbetet werden, mein Rat einen Fach-Anwalt mit Erfahrung mit Online-Shops drüber schauen zu lassen (nicht die IHK!).