Versandkosten/Retourekosten

Hallo zusammen,

wir haben kürzlich umgestellt auf generelle kostenlose Retoure - also auch für Bestellungen unter 40 Euro Warenwert.

Jetzt haben wir eine solche Retoure erstmalig und es stellt sich die Frage, wie man (generell aber auch rechtlich) mit den ursprünglichen Versandkosten umgeht. Bei Bestellungen unter 40 Euro Warenwert berechnen wir 4,95 Versandkostenpauschale. Dass die eigentliche Retoure kostenlos ist, ist klar (das Label lag der Lieferung ja auch bei).

Aber wie handhabt man nun die ursprünglichen Versandkosten.
Werden die üblicherweise in so einem Fall auch zurück erstattet?

Von meinem Verständnis her, würde ich dem Kunden jetzt nur den Warenwert zurück erstatten. Er würde also auf den erstmaligen Versandkosten “hängen bleiben”. Ist das korrekt so?

Bin auf euer Feedback gespannt!

Viele Grüße,

Thorsten

Danke hat sich erledigt. Ich lese gerade, dass es seit der Änderung von Juni 2014 für den Händler verpflichtend ist die Hinsendekosten bei Widerruf zu übernehmen…

das BGB ist da sehr eindeutig
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html

edit: zu langsam :smiley:
aber: "Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat."
d.h. falls der Kunde per express bestellt, muss man ihm nicht den Express-Aufschlag zurückgeben

so weit, so gut. wir verhält es sich denn, wenn der kunde von 10 gekauften artikeln 4 wieder zurücksenden will? steht ja nix im bgb drin… - ich meine damit die hinsendekosten -

Oder noch spannender: Was, wenn der Kunde nur einen “Füllartikel” widerruft, der dafür da war, um bei der Gesamt-Bestellung über die Versandkostenfrei-Grenze zu kommen? :confused:

rechtlich wird es sowas wie “Füllartikel” nicht geben. Ein Artikel ist ein Artikel, ob der Kunde den Artikel bestellt weil er ihn unbedingt haben will, oder nur um kostenfreien Versand zu bekommen spielt keine Rolle.

Das ist klar. Mir ging es drum, was passiert, wenn durch den Widerruf (irgendeines) Artikels der restliche Warenwert unter die Versandkostenfrei-Grenze rutscht. Wie handhabt man DANN die Kosten für den Hinversand?

Wenn der Kunde keine Versandkosten bezahlt hat, musst Du auch keine ersetzen. D.h. bei Widerruf würde ich dann nur den Artikelpreis rückerstatten.

und die Rücksendekosten.
Die man halt durch die Berechnung der sonst angefallenen Lieferkosten ausgleichen könnte.
Ob man es tun darf, ist halt die Frage.

Oder genau so, wie es mit Gutscheinen ist. Z.b. löst man einen 20€ Gutschein ab 50€ MBW ein und storniert dann die hälfte für 30€ :smiley:

Rücksendekosten kann man regeln wie man will. D.h. Kunde bezahlt Rücksendekosten generell, oder der Verkäufer übernimmt. Aber wenn man nicht gerade Schuhe oder Klamotten für Mädels verkauft hat man eh so wenig Retouren, dass es sich nicht lohnt sich einen Kopf zu machen :slight_smile: