Mit einer gewissen Unschärfe meinte ich nicht, das der Kunde nicht exakt das Prdukt bekommen soll, den er will, sondern das ich es ggf. riskieren würde dem Kunde im Bestellschritt 4 sagen zu müßen, dass sein Artikel schon verkauft ist, wenn er wirklich diesen Artikel tagelang im Warenkorb hat. Betrachte es als persönliches Einzelschicksal des Kunden wenn er so träge bestellt.
Wann du tatsächlich einen Kaufvertrag zustand kommen läßt kannst du ja nochmal mit deinem RA besprechen.
Dies ist sauber, nachvollziehbar und im Standart. Kannst deinem Kunden ja irgendwo erklären das er, wenn er es wirklich will schnell sein muß. 
CYA
Firefax