wir haben die Tage mit unserem Anwalt die CE Version “geprüft” und uns sind einige Dinge aufgefallen, die ich hier gerne mal posten will um Lösungen zu suchen.
Die Bestell E-Mail an den Kunden “erneut” senden können
Hintergrund :
Gibt ein Kunde im Bestellprozess eine falsche E-Mail Adresse ein, auch nur weil er sich vertippt hat - ist dem Kunden offiziell keine Bestellbestätgung mit Widerrufsbeleherung zugegangen!
Auch wenn es für einen “normalsterblichen” absurd klingt - es gibt somit auch in den Augen des Gesetzes keinen Vertrag!
D.h. es gelten keine AGB und der ganze Rattenschwanz!
Der Kunde kann sich daraufhin zurückziehen als ob es nie eine Bestellung gegeben hat.
Meine FRAGE :
Wie kann eine Lösung aussehen, die Bestell E-Mail an den Kunden erneut versenden zu können?
ich seh das jetzt mal ganz “technisch”: Emails können aus allen möglichen und undenkbaren Gründen verschwinden, im Spam landen, ins Nirvana gehen, zu spät ankommen usw… Da braucht bloss die Graylist eines Anbieters nicht sauber eingestellt oder überlastet sein. In vielen Fällen hilft ein Hinterherschicken auch nicht.
Meines Empfindens ist es rechtlich bereits sauber, wenn der Kunde AGB und Widerrufsrecht im letzten Bestellschritt bestätigt.
Das die Belehrung erst nach oder mit dem Vertragsschluss erfolgt und somit die Widerrufsfrist 4 Wochen beträgt. Das kann man sich allerdings sapren wenn man Paypal Express oder Sofortüberweisung einsetzt, hier ist die Widerrufsfrist immer 4 Wochen da die Zahlung mit der Bestellung getätigt wird und somit einem Vertragsschluss gleich kommt ohne vorher in Schriftform die Belehrung überlassen zu haben. Meine bescheidene Meinung und nicht verbindlich. Daher ist es schon wichtig, dass die Belehrung korrekt und zum richtigen Zeitpunkt erfolgt.
stimmt nicht - denn auch bei paypal wirst du NUR auf schritt 4 geleitet UND NUR mit dem haken, daß AGB und somit WIDERRUF akzeptiert wird, schließt du die bestellung ab UND nur dann wird auch erst geld vom paypal konto gebucht.
[QUOTE=laramarco;9292]stimmt nicht - denn auch bei paypal wirst du NUR auf schritt 4 geleitet UND NUR mit dem haken, daß AGB und somit WIDERRUF akzeptiert wird, schließt du die bestellung ab UND nur dann wird auch erst geld vom paypal konto gebucht.
aussage ist so von TS an mich gesendet worden.[/QUOTE]
Jo, das ist ja richtig, nur bevor Du die Mail mit dem gesetzlichen Texten in Schriftform erhalten hast, hast du schon bezahlt weil diese Mail nach dem Button “absenden” verschickt wird. Es geht darum, wann erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung in Textform: Vor oder nach dem Vertragsschluss - eine Zahlung ist ein Vertragsschluss (automatische Annahme) TrustedShops ist nicht alles im Leben
[QUOTE=oxblog;9293]Jo, das ist ja richtig, nur bevor Du die Mail mit dem gesetzlichen Texten in Schriftform erhalten hast, hast du schon bezahlt weil diese Mail nach dem Button “absenden” verschickt wird. Es geht darum, wann erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung in Textform: Vor oder nach dem Vertragsschluss - eine Zahlung ist ein Vertragsschluss (automatische Annahme) TrustedShops ist nicht alles im Leben ;-)[/QUOTE]
1.“eine Zahlung ist ein Vertragsschluss” - Eine Zahlung allein reicht doch wohl nicht zum Vertragsschluss aus?
Zum Ausgangspunkt: Wenn der Kunde eine falsche E-Mail Adresse angegeben hat, an welcher E-Mail Adresse willst Du dann eine weitere Bestellbestätigung senden?
Ich zitiere mal aus dem genannten Link vom Shopbetreiberblog:
"[…] In einer Email mit dem Betreff „Eingangsbestätigung der Bestellung“ wurde jedoch folgende Formulierung gewählt:
„Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf folgendes Konto...“.
Weiterhin wurden in der E-Mail die bestellten Artikel in ihrer Anzahl inklusive des Rechnungsbetrages genannt. Nach Ansicht des Gerichts ist bereits durch diese „Eingangsbestätigung“ ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.[…]"
So, was schließen wir daraus, es ist ja noch nicht mal eine Zahlungsaufforderung bei Paypal Express und Sofortüberweisung gekommen, nein es ist schon gezahlt worde! Somit wurde der Vertrag bereits geschlossen weil der Shopbetreiber das Geld bereits angenommen hat und somit liefern wird.
[QUOTE=Marco Steinhäuser;9268]Meines Empfindens ist es rechtlich bereits sauber, wenn der Kunde AGB und Widerrufsrecht im letzten Bestellschritt bestätigt.[/QUOTE]
Nein, ist es nicht, zumindest im B2C-Bereich!
AGB und Widerrufbelehrung müssen dem Kunden “[B]in Schriftform[/B]” zur Verfügung gestellt werden.
Und da reicht es [B]nicht [/B]aus, wenn der Kunde im letzten Bestellschritt sein Häkchen macht.
[QUOTE=oxblog;9310]Ich zitiere mal aus dem genannten Link vom Shopbetreiberblog:
"[…] In einer Email mit dem Betreff „Eingangsbestätigung der Bestellung“ wurde jedoch folgende Formulierung gewählt:
„Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf folgendes Konto...“.
Weiterhin wurden in der E-Mail die bestellten Artikel in ihrer Anzahl inklusive des Rechnungsbetrages genannt. Nach Ansicht des Gerichts ist bereits durch diese „Eingangsbestätigung“ ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.[…]"
So, was schließen wir daraus, es ist ja noch nicht mal eine Zahlungsaufforderung bei Paypal Express und Sofortüberweisung gekommen, nein es ist schon gezahlt worde! Somit wurde der Vertrag bereits geschlossen weil der Shopbetreiber das Geld bereits angenommen hat und somit liefern wird.[/QUOTE]
Hallo
Bitte komplett lesen und beurteilen. Denn wie hier ersichtlich (Zitat aus demselben Beitrag):
"Eingangsbestätigung verpflichtet nicht zur Lieferung
Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung (“Bestellbestätigung”) stellt keine verbindliche Annahme dar. Die Unverbindlichkeit muss jedoch für den Verbraucher deutlich sein."
[QUOTE=MichaelZ;9350]Hallo
Bitte komplett lesen und beurteilen. Denn wie hier ersichtlich (Zitat aus demselben Beitrag):
"Eingangsbestätigung verpflichtet nicht zur Lieferung
Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung (“Bestellbestätigung”) stellt keine verbindliche Annahme dar. Die Unverbindlichkeit muss jedoch für den Verbraucher deutlich sein."
kommt es wohl einfach auf die Formulierung an.[/QUOTE]
Dann noch einmal weiter zitiert:
[…]Insbesondere eine Zahlungsaufforderung ist aus objektiver Sicht als eine Annahmeerklärung und damit als Vertragsschluss auszulegen.[…]
Sprich die Zahlungsaufforderung (Sofortüberweisung, Paypal-Express) erfolgt vor Absenden der Bestellung und dieser ist bereits nachgekommen worden, bevor sich die Email mit den Texten beim Kunden einfindet…
wie ich sehe, habe ich hier eine “rege” Diskussion losgetreten
Aber AGB und Widerruf hin oder her … 4 Wochen hin oder her
Mir ging es neben diesen wichtigen Themen …
[I](und ich schliesse mich da meinem Vor-Schreiber “oxblog” an … Trusted Shop ist nicht alles - nicht nach einem teuren und zeitintensiven Shop Review mit einem Fachanwalt für Internetrecht !!! - aber dies nur am Rande)[/I]
… einfach auch nur um ein bischen Kunden-Service
Unser SHOP ist 3 Wochen online und wir haben genau 26x E-Mails von Kunden bekommen
(die per Vorauskasse bezahlen wollten) die keine Bestellbestätigungs-E-Mail bekommen hatten.
Zuerst sucht man ja den Fehler bei sich … und soll ich Euch was sagen … es waren genau 26x fehlerhaft eingegebene E-Mail Adressen durch den Kunden.
Mal nen Punkt vergessen oder nen “-” statt nem “_” etc.
Jedes Mal haben wir eine “manuelle” E-Mail geschrieben mit dem was der Kunde bestellt hat - unserer Bankverbindung etc. … das wäre alles in der Bestellbestätigungs E-Mail enthalten gewesen …
wenn wir einfach nur auf “nochmal senden” hätten klicken können.
Ich halte das für kleine Unternehmen wie wir - die dem SHOP schon sehr viel Warenwirtschafts-Funktionen abverlangen … weil wir noch zu klein sind um uns komfortable Back-End Systeme leisten zu können … für eine mehr als nur “nützliche” Funktion.
Nimm Dir zB. CAO dann hast Du eine gescheite Wawi und die paar Euro sind bestimmt zu verkraften. Dann kannst Du dem Kunden eine gescheite Auftragsbestätigung schicken so oft Du willst.
[QUOTE=mihinri;9639]und soll ich Euch was sagen … es waren genau 26x fehlerhaft eingegebene E-Mail Adressen durch den Kunden.
Mal nen Punkt vergessen oder nen “-” statt nem “_” etc.
[/QUOTE]
Genau darum geht es (Du bist nicht allein).
bei jedem Tagesgeschehen.
Und es geht nicht um Wawi etc. (haben wir)
Es geht darum Kunde ruft an/ kommt mail, man sieht den Mailrückläufer etc…
Schnell zu reagieren (email korrigieren - wills ja auch im Admin geändert haben - nicht nur in der Wawi)
Und dann eben [U][B]Fix Knöpfchen[/B][/U] drücken.
[QUOTE=Pille;9649]Genau darum geht es (Du bist nicht allein).
bei jedem Tagesgeschehen.
Und es geht nicht um Wawi etc. (haben wir)
Es geht darum Kunde ruft an/ kommt mail, man sieht den Mailrückläufer etc…
Schnell zu reagieren (email korrigieren - wills ja auch im Admin geändert haben - nicht nur in der Wawi)
Und dann eben [U][B]Fix Knöpfchen[/B][/U] drücken.[/QUOTE]
Meine Wawi ändert auch die Kundendaten im Shop aber ich will hier keine Grundsatzdiskussionen lostreten.