Ich stolpere gerade über Bestellnummer und Rechnungsnummer. Die Bestellnummer wird automatisch erstellt. Die Rechnungsnummer jedoch erst, wenn ich die PDF Datei erstelle. Ist das eigentlich so richtig? Wenn ich eine Rechnung nicht als PDF erzeuge, gibt es auch keine neue Rechnungsnummer. Sehe ich da was falsch und falls nein, warum ist das so? Buchhalterisch erscheint mir das nicht korrekt.
es gibt auch Leute, denen Emanzipation und homosexuelle Ehe nicht korrekt erscheinen.
Ich hab zwar nicht geprüft, ob es tatsächlich so läuft, wie du es beschreibst, aber was ist denn daran falsch?
Und was ist an einer Rechnungsnummer zu einer nicht vorhandenen Rechnung richtig?
Am Ende des Monats schaust du auf die letzte Bestellung und siehst, dass du z.b. 1234578 Bestellungen und 5678 Rechnungen hast, Dann weißt du je nach Geschäftsmodell, dass 5678 von 1234578 Leuten per Rechnung bezahlt haben.
Eine Bestellung (-nummer) hat erstmal rein gar nichts mit den Rechnungen(nummern) zu tun.
Klarer wird es wohl, wenn du z.B. 2 Shops und ebay hast. Die Rechnungsnummern müssen ja fortlaufend sein (und bei Leistungserstellung generiert werden), wenn beide Shops bei Bestellnummer 1 anfangen hast du 2 Bestellungen mit der Bestellnummer 1, die Rechnungen müssen aber Die Nummern 1 und 2 haben.
@Vanilla: Hoffenltich bekommen die Mehrheit der anderen 1245678 Leute auch eine Rechnung, unabhängig ob auf Rechnung gekauft wurde oder mit einer anderen Zahlungsart.
Es besteht aber für Händler die an Endkunden verkaufen keine Pflicht eine Rechnung auszustellen. Warum sollte der Shop also schon im Vorfeld Rechnungsnummern generieren?
Vielen Dank für die Antworten. Rechnungen werden tatsächlich nicht nur bei Kauf auf Rechnung ausgestellt. Eigentlich doch bei jedem Kauf. Alternativ kann ich auch eine Quittung ausstellen. Entspricht das dann der Bestellnummer bzw. dem was ich dem Kunden mit Bestellnummer schicke?
Welchen Vorteil hat es aus buchhalterischer Sicht nur in bestimmten Fällen (auf Anforderung) eine Rechnung auszustellen? Beim Finanzamt muss ich jede Einnahme verbuchen.
Eine Quittung kann ein Beleg sein über den Zahlungsempfang, Zahlt der Kunde nicht bar, gilt vermutlich der Zahlungseingang auf Deinem Bank-, Kreditkarten- oder Paypalkonto als Zahlungsbestätigung.
Welchen Vorteil das buchhalterisch macht musst Du Deinen Steuerberater fragen. Du sparst auf jeden Fall 50% Papier,Toner und Druckerabnutzung, wenn Du nur einen Lieferschein beilegst.
Vielleicht spart es auch Steuerberaterkosten, wenn der pro Monat nicht 50 Rechnungen für Artikel XY buchen muss, sondern nur einmal 50 Artikel XYZ verkauft.
Naja, was mein Steuerberater sagt, ist das Eine. Bei Oxid wird ja sicherlich ein Konzept da hinter stecken. Da hat sich ja sicherlich jemand was bei gedacht und einen guten Grund dafür gehabt haben. Ich dachte nur, den kennt jemand.
[QUOTE=JensHH;162538]Bei Oxid wird ja sicherlich ein Konzept da hinter stecken. Da hat sich ja sicherlich jemand was bei gedacht und einen guten Grund dafür gehabt haben. Ich dachte nur, den kennt jemand.[/QUOTE]
Ich denke mal (frag Deinen Steuerberater :-)) so wie es OXID macht ist es buchhalterisch richtig.
Rechnungsnummern müssen (meines Wissens) fortlaufend sein.
Beispiel, Du bist stolz auf Deine ersten 10 Bestellungen. Alle zehn Kunden bezahlen und kunde 1 bekommst Bestellnummer 1 und Rechnungsnummer 1 … Kunde 10 bekommt Bestellnummer 10 und Rechnungsnummer 10. Kunde 11 bestellt per Vorabüberweisung, bekommt die Bestellnummer 11 und schickt Dir 5 Minuten später eine Mail, dass er stornieren möchte, Kunde 12 kauft wieder ganz regulär und bekommt die Bestellnummer 12 und die Rechnungsnummer 11. Buchhalterisch ist das dann alles OK. Die Bestellung 11 stornierst Du und kannst in Deinem System auch noch nach 10 Jahren nachvollziehen, dass die Bestellung storniert wurde.
Was sich OXID dabei gedacht hat musst Du den Projektmanager fragen. Ich deute das so, dass dem Framework eine rudimentäre Möglichkeit zur Bestellverwaltung und Rechnungserstellung, sowie eine sehr rudimentäre Möglichkeit der Lagerhaltung mitgegeben wurde, dass Shop-Nutzer gemäß dem Motto “think big, start small” ihren Onlinehandel starten können und ein skalierbares System haben. Und erfolgreiche Händler, die ein Shopsystem in der Leistungsklasse von OXID benötigen, managen die Bestellungen und den Warenbestand eh über externe Tools, wie WAWI, FIBU etc.
[QUOTE=MeisterYoda;162542]Kunde 11 bestellt per Vorabüberweisung, bekommt die Bestellnummer 11 und schickt Dir 5 Minuten später eine Mail, dass er stornieren möchte, Kunde 12 kauft wieder ganz regulär und bekommt die Bestellnummer 12 und die Rechnungsnummer 11. Buchhalterisch ist das dann alles OK. Die Bestellung 11 stornierst Du und kannst in Deinem System auch noch nach 10 Jahren nachvollziehen, dass die Bestellung storniert wurde.[/QUOTE]
/sign
Für Kleinunternehmen, die nicht bilanzieren oder gar umsatzsteuerbefreit sind (§ 19 UStG??), spielt das keine wirkliche Rolle.
Aber wenn du bilanzierst und steuerlich in Vorleistung trittst (also Steuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig und nicht erst bei Geldeingang), brächte ein Bestellnummer = Rechnungsnummer mitunter erheblichen Buchungsaufwand mit sich.
Beispiel:
Kunde bestellt bei dir Ende Januar (also am 31.1.) und erhält Rechnung - Steuerpflicht besteht für dich also bereits im Januar (du trittst also in Vorleistung)
Kunde storniert Bestellung am 1. Februar - Steuerpflicht aus Januar besteht aber weiterhin für dich und muss dann mittels Stornobuchung mit der Steuerpflicht aus Februar in Verrechnung gebracht werde
Innerhalb des laufenden Geschäftsjahres (und in der Regel bei “uns” kleinen Händlern dann das Kalenderjahr) eigentlich kein Großer Akt aber dann stell dir mal die selbe Situation mit folgenden Daten vor:
…
Kunde bestellt bei dir Ende Januar (also am 31.1.) und erhält Rechnung - Steuerpflicht besteht für dich also bereits im Januar (du trittst also in Vorleistung)
…
[/QUOTE]
Ist alles ok, aber es ist doch egal welche Nummer das Dokument (Rechnung) bekommt
In dem beschriebenen Szenario muss ja nur am 01.02. eine Dokument angelegt werden, das aussagt dass die Bestellung vom 31.01. storniert wurde und thats it.
Wir fahren übrigens schon seit 15 Jahren so (Bestellnummer = Rechnungsnummer) mit verschiedenen Steuerberatern und auch Buchprüfung und es gab nie Beanstandungen (dazu )
[QUOTE=patchwork.de;162555]Ist alles ok, aber es ist doch egal welche Nummer das Dokument (Rechnung) bekommt [/QUOTE]
Grundsätzlich ja aber wenn du die Rechnung gar nicht erst erstellst, gibt es den Buchungsvorgang gar nicht - es entsteht also keine Steuerlast -> also muss man die im Falle eines Stornos auch nicht abmildern.
Zwei Buchungen weniger, die dir dein Steuerbüro in Rechnung stellt*
Es soll ja Unternehmen geben, die per Buchungsvorgang von ihren Steuerfritzen abkassiert werden …
** Ich hatte beim Studium in BWL ne 4 und gebe hier nur das zum Besten, was mir meine Steuerberaterin seit Jahren versucht zu erklären … ich hoffe aber inständig, dass ich ihr grad zur Ehre gereiche
naja, wenn Bestellnummer = Rechnungsnummer ist, ist der Fall ja trivial. Das ist mit Oxid ja nicht garantiert. Da kann es auch Dreher geben 512 = 499. Noch besser ist es halt, wenn es zu einer Bestellnummer keine Rechnungsnummer gibt.
[QUOTE=JensHH;162558]naja, wenn Bestellnummer = Rechnungsnummer ist, ist der Fall ja trivial. Das ist mit Oxid ja nicht garantiert. [/QUOTE]
Was soll daran Trivial sein? Erklär mal deinem netten Mitarbeiter vom Finanzamt, dass du keine MwSt-Betrug machst, bzw. MwSt. unterschlagen hast, wenn die Rechnungsnummern nicht fortlaufend sind. Spätestens wenn er dir pauschal die MwSt für die fehlenden 10% der fehlenden Rechnungsnummern nachberechnet wirst du ein Problem bekommen.
Der Aufwand für eine ordentliche Buchführung ist auch nicht viel mehr, wie bei einer 4-3 Rechnung. Meine Meinung.
Wie erkläre ich meinem Finanzbeamten warum es nicht zu jeder Bestellung eine Rechnung gibt. Und spätestens wenn ich eine Bestellung storniere oder lösche habe ich Erklärungsbedarf bei nicht fortlaufenden Bestellnummern. So oder so ein offenes Tor für unangenehme Fragen.
Nun, das war meine Frage ganz am Anfang. Drucke ich keine Rechnung bzw. klicke ich nicht den Button “PDF ausgeben” gibt es keine Rechnung. Allgemeiner Konsenz hier ist, man braucht dem privaten Kunden keine Rechnung ausstellen. Also habe ich nur eine Bestellung mit Bestellnummer. Und jetzt?
[QUOTE=JensHH;162563]Allgemeiner Konsenz hier ist, man braucht dem privaten Kunden keine Rechnung ausstellen. Also habe ich nur eine Bestellung mit Bestellnummer. Und jetzt?[/QUOTE]
Ist doch egal, was der allgemeine Konsens ist.
Klar brauchst Du dem Endkunden keine Rechnung ausstellen. Kaufst Du im Kiosk nebenan eine Schachtel Zigaretten bekommst Du auch keine Rechnung.
Die Frage ist doch, willst Du Dir das Leben einfach oder kompliziert machen. Am Ende gehen deine Unterlagen ans Finanzamt. Kann der Beamte deine Geschäfte nachvollziehen hast Du es leicht, kann er es nicht wird über kurz oder lang ein Finanzbeamter 3 Tage in Deinem Büro sitzen und Stapel an Zetteln durchforsten.
Also machs Dir einfach, druck Rechnungen mit fortlaufenden Nummern, die korrespondieren mit Geldeingängen auf Deinem Konto, und alles ist OK.
[QUOTE=MeisterYoda;162566]Kaufst Du im Kiosk nebenan eine Schachtel Zigaretten bekommst Du auch keine Rechnung.[/QUOTE]
Aber der Verkauf wird über eine geeignete Methode (aka Kasse nebst Bon bzw. Tagesjournal) als solcher verbucht.
Wenn JensHH eine nachvollziehbare Verknüpfung zwischen monetärem Zugang und Warenabgang herstellen kann - und zwar nachvollziehbar für seinen Finanzbeamten - dann kann er das Kind ja nennen, wie er mag … ich nenne das Kind dann eben Rechnung
Oder … naja … meine Verknüpfung besteht ja eher zwischen “ich hätte bei dir gern Artikel XYZ zu Preis ABC gekauft” und “ich nehme deinen Kaufwunsch an und überlasse dir hiermit Artikel XYZ zu Preis ABC”.
Der monetäre Zugewinn ist in meinem Fall (Bilanzbuchungen) dem Finanzbeamten dann Wurscht …