Ich habe mir mal die [U]Ausführungen[/U] des Händlerbunds dazu durchgelesen. Es geht ja nicht um die hinreichend als “sinnvoll” erachtete Umbenennung des Buttons, sondern auch um weitere Angaben direkt bei der Bestellung, wie etwa “wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung”.
Als Beispiel wird für Bekleidung angeführt:
“Material, gewählte Farbe, gewähltes Modell / Schnitt, gewählte Größe, Waschbarkeit, bei Mehrfachpackungen entsprechend die Beschreibung der einzelnen Teile.”
Da OXID auch in der neuesten Beta immer noch nur Titel und ArtNr anzeigt, ist somit nur ein Teil des neuen Gesetzes umgesetzt.
Da wollte ich mal fragen, wie die anderen das so sehen.
“direkt bei der Bestellung” - meint das den Moment bevor man den Warenkorb abschickt? Oder überall, wo man den betreffenden Artikel in den Warenkorb legen kann?
Die wesentlichen Informationen sind zum Abschluss des Bestellprozesses - also auf der Seite, auf welcher der Verbraucher seine vertragsrelevante Willenserklärung abgibt - anzuzeigen.
somit sollte das im 4. Schritt, also der Seite mit dem Button “kostenpflichtig bestellen” der Fall sein.
Jungejunge - spätestens mit nem Mobile-Template wird das echt interessant umzusetzen…
Meiner Meinung nach schlicht nicht umsetzbar, mit Kanonen auf Spatzen geschossen und klar am Ziel (Abzock-Seiten auszubremsen) vorbei. Das ist im Fernabsatz total hirnrissig - da es ja bereits ein umfassendes Widerrufsrecht gibt.
Wäre interessant, ob da nicht mal ein Verband eine Musterklage wegen unzulässiger Benachteiligung etc. Klage einreicht. Das sollte man echt anstossen - hat da jemand Kontakte? Ist jemand aktiv in einem Verband? Ich kann ja mal unseren VdGA anstupsen.
Ich seh das ähnlich wie seinerzeit mit einer Änderung im Waffengesetz. Der Berliner Innensenator wollte sich zu (Lokal-)Wahlkampfzeiten profilieren und hat sich (unter anderem) für ein Verbot des Führens (also griffbereit dabeihaben) von einhändig festellbaren Taschenmessern stark gemacht. Damit wollte er der wachsenden Kriminalität in Berlin begegnen und den Polizeibeamten eine Handlungsgrundlage geben, diese “gefährlichen” Gegenstände beschlagnahmen zu können. Das Gesetz wurde im Schnelldurchlauf beschlossen (weniger als 4 Monate…) und trifft nun alle friedlichen Taschenmesser-Besitzer. Die “kriminellen Jugendgangs” interessiert das nicht - und die Polizei hatte über den Tatbestand “Gefahrenabwehr” auch schon davor die Möglichkeit solche Gegenstände einzuziehen.
Ist hier irgendwie das selbe Muster. Böse Abofallen-Anbieter, denen man mit der jetzigen Gesetzeslage bereits beikommen kann (könnte - sofern man ihrer habhaft wird), wird auch dieses zusätzliche Gesetz nicht weiter interessieren, der Dumme ist der ehrliche Shopbetreiber. Das geht so langsam in Richtung USA und entmündigtem Verbraucher, der vom Gesetzgeber per se erstmal als geistig umnachtet angesehen wird.
Wäre interessant, ob da nicht mal ein Verband eine Musterklage wegen unzulässiger Benachteiligung etc. Klage einreicht. Das sollte man echt anstossen - hat da jemand Kontakte? Ist jemand aktiv in einem Verband? Ich kann ja mal unseren VdGA anstupsen.
Da kann man sich auch gleich mal diese hirntote “Gelangensbestätigung” vornehmen… ( http://www.oxid-esales.com/forum/showthread.php?t=13297&highlight=Gelangensbestätigung%26quot%3B%26quot%3B )…
Die wurde von den Berliner Sesselfurzern (und nur diesen!) ja vermutlich erfunden um Ust.-Betrügereien durch gefakte Exporte in den Griff zu bekommen…
Diese Absicht ist m.E. aber gründlich daneben gegangen, da man jetzt ja gar keine Unterlagen des Transporteurs mehr braucht, sondern eine Bestätigung des Empfängers (die diese Ganoven natürlich gerne geben)…
D.h., den Ganoven werden ihre Betrügerein also sogar massiv erleichtert, aber alle anderen haben jetzt einen Riesenaufwand zu betreiben.
In den Rest der Welt kann man aber weiterhin ohne diese “Gelangensbestätigung” exportieren, soviel also zum Thema “Die EU erleichtert den Warenverkehr”…
Das Gerücht, dass vor Übernahme in den Beamtenstatus der Hirntod nachgewiesen werden muss, ist wohl gar kein Gerücht…
[QUOTE=Hebsacker;86800]…einhändig festellbaren Taschenmessern…[/QUOTE]
soll das heißen, mein Kleiner ist jetzt in einer Jugendgang, er hat so ein Kindermesser mit arretierbarer Klinge
Aber zurück zu meiner ursprünglichen Frage:
Eine Möglichkeit wäre ja einen zusätzlichen Text für jeden Artikel im Warenkorb anzuzeigen, der die “wesentlichen Merkmale” beschreibt.
Ja, klar - das sind die gefährlichsten von allen. Noch nicht strafmündig, aber bewaffnet bis an die Zähne!
Sicherlich muss man die Merkmale dann im Warenkorb aufführen, aber dann müsste man ja fast schon die Artikeldetailsansicht verwenden - wird einfach meiner Meinung nach eher unübersichtlich als informativer für den Kunden.
Dazu sollte man dann aber auch im Backend ein oder mehrere Felder für solche “Merkmale” bereitstellen, die man dann an beliebiger Stelle ausgeben lassen kann (z.B. Warenkorb). Ob das über Attribute in der jetzigen Form machbar wäre, wage ich zu bezweifeln. Jedenfalls von der Bedienbarkeit ist es nicht dolle.
Wenn ich so darüber nachdenke… wenn unsere Kunden 4 Teile Klamotten bestellen, dann ist die E-mail ( inkl. Widerrufsbelehrung) ca. 2 Seiten lang… wenn die ganzen Details dazukommen…dann ist die Mail mindestens fast doppelt so lang. Hurra, lang lebe der Paperstapel :mad:
Das war genau das Anliegen was ich bei meinem Post ja meinte: Button Lösung.
Bis zum 1.Juni ( oder gar Juli ) habt ihr ja noch Zeit ;). Ab dann ist es ja erst Pflicht ;).
[QUOTE=Bob Byte;87011]Das war genau das Anliegen was ich bei meinem Post ja meinte: Button Lösung.
[/QUOTE]
Ups, das war wohl ein Doppelposting - sorry.
Ich habe mal nachgedacht:
Wie wäre es denn mit einer Option im Admin-Bereich, die bereits vorhandene Kurzbeschreibung unterhalb der Artikelnummer wahlweise anzeigen zu lassen?
Vielleicht so im Warenkorb:
Mein Kirschbrand
ArtNr.: 0815001 Weinbrand, 59% Alk., Abgabe nur ab 18
Das wäre doch noch was für die 4.6, dann muss nicht jeder gleich nach Verfügbarkeit der neuen Version im Template wieder was ändern - oder?
Vielleicht wäre es ja möglich das man die erforderlichen Angaben z.B. Waschanleitung über dem Artikel zuweist ähnlich wie die Varianten und die somit dann auch übertragen werden in die Bestellbestätigung.
kann eigentlich nicht sein, da das ja über die PAngV geregelt wird, die sich nicht geändert hat.
Mein Problem ist, dass ich ar nicht weiss, was die “wesentlichen” und daher nennenswerten Merkmale meiner Artikel sind - bei Arzneimitteln vielleicht der Arzneimittel-Pflichttext? Dann werdens pro Bestellung locker 10 Seiten.
Vielleicht wäre es ja möglich das man die erforderlichen Angaben z.B. Waschanleitung über dem Artikel zuweist ähnlich wie die Varianten und die somit dann auch übertragen werden in die Bestellbestätigung.
Gruß BB[/QUOTE]
Hierfür wären doch die Attribute am besten geeignet.
Und wenn man das im Warenkorb so regeln könnte, das man auswählen kann, welche Attribute angezeigt werden, könnte jeder seine “wesentliche Merkmale” selbst definieren.
Naja, ich glaube der Ansatz passt nur in den Fällen, in denen sehr gleichartige Artikel in einem Shop verkauft werden. Sobald es ein “Gemischtwarenladen” ist, wirst du mit den Attributen keine zufriedenstellende Lösung finden.
Für mich ist der Weg klar: Nachpflegen aller Kurzbezeichnungen (und diese dann im Bestellprozess anzeigen). Damit kann genau gesteuert werden, was angezeigt wird und was die relevanten Merkmale sind.
Schön wäre es, wenn seitens OXID in der neuen Version eine Option oder eine Möglichkeit im Standard enthalten wäre, die sich diesem Problem annimmt. Somit wird verhindert, dass jeder Änderungen an der neuen Shopversion vornehmen muss, weil sich parallel zur Freigabe das Gesetz ändert.
[QUOTE=job963;87790]Naja, ich glaube der Ansatz passt nur in den Fällen, in denen sehr gleichartige Artikel in einem Shop verkauft werden. Sobald es ein “Gemischtwarenladen” ist, wirst du mit den Attributen keine zufriedenstellende Lösung finden.
[/QUOTE]
Also gerade hier denke ich, das es am einfachsten ist, dies über die Attribute zu regeln. Ich müsste nur auswählen, welche im Bestellprozess erscheinen. Wenn ich dies über ein weiteres Textfeld (wie die Kurzbeschreibung) machen wollte, müsste ich ja Daten doppelt einpflegen, und das sollte nicht Sinn sein.
Daher könnte ich mir schon vorstellen, das der Ansatz nicht falsch ist. Am besten natürlich mit Auswahl, welche der Attibute auf der Artikelseite erscheinen, und welche im Warenkorb angezeigt werden soll.
irgendwie habe ich gerade Probleme mir das vorzustellen.
Nimm mal den Demo-Shop:
Da hast du Bekleidung (Attribute: Konfektionsgröße, Textilien, Waschanweisung), dann die Boards (Attribute: Länge, Breite, Gewicht, Benutzertyp) und noch Zubehör (weder noch von den vorherigen Attributen).
Willst jetzt für jeden Artikel festlegen, welche die relevanten Attribute sind?
Okay, dann musst du diese Daten zwar nicht doppelt eingeben, aber viel angenehmer wird die Datenpflege dann aber auch nicht.
Da pflege ich lieber einen prägnanten Kurztext (den ich vielleicht sowieso für die Suche etc.) benötige, verschönere ihn noch mit etwas Prosa (das Auge isst schließlich mit) und zeige dann den im Warenkorb/Bestellprozess an - oder?
Ich will halt die Zeit minimieren, die ich für die Artikeleingabe benötige. Bis jetzt habe ich auch noch keine Attribute gepflegt, aber für die User, die dies in ihrem Shop getan haben, wäre dies doch dann effizient. Und wir anderen müssen sowieso die Daten einpflegen, ob über Attribute, oder über ein weiteres Textfeld.
Letztendlich müssen wir sowieso schauen, was Oxid uns anbietet (und vorallem wann), und bis dahin müssen wir dies dann selbst regeln (z.B. über die von Dir angesprochene Kurzbeschreibung, welches aber für mich keine Option ist).