Nicht-nur-Button Lösung

Das Problem bei der Kurzbeschreibung ist ja das ich z.B. eine Aufzählung nutze ( Anzahl der Taschen, besondere Ausstattungsmerkmale etc ) die würde ja auch mit in die Bestell-Seite fließen. Das würde viel Platz wegnehmen und dadurch die Mail sehr verlängern.

Alternativ wäre ein extra Textfeld ( welches man dann nur in die Bestellseite mit einbindet) in dem die erforderlichen Angaben stehen.

Gruß BB

Wir sind gerade dabei, uns die Sache gemeinsam mit Trusted Shops anzusehen und klären, wie eine mögliche Integration dieser Anforderungen aussehen kann.

Auch wenn die Regelung auf den ersten Blick sehr umständlich aussieht, ist es so, dass „seriöse“ Shopbetreiber hier eigentlich keine übertriebenen Anpassungen zu befürchten haben.

Die notwendigen Anpassungen versuchen wir, soweit wie möglich in einer unserer nächstes Releases umzusetzen.

Wer ist den “wir” - OXID?

[QUOTE=job963;88096]Wer ist den “wir” - OXID?[/QUOTE]

Ja, genau :slight_smile:

Find ich gut, dass ihr das zusammen mit Trusted Shops macht (und nicht im Alleingang).

Vielleicht zieht ihr noch einen anderen Partner hinzu, ich denke da an den Händlerbund, da meine persönlichen Erfahrungen zeigten, dass TS vor allem den Schutz des Kunden und etwas weniger den Schutz des Händlers im Fokus hat. (so wird beispielsweise empfohlen bei den Lieferzeiten auch ca.-Angaben zu verwenden, die durchaus schon abgemahnt wurden)

@jan.brusch: gibt es da schon was neues bezüglich der Button-Regelung ?

Gruß BB

[QUOTE=Bob Byte;90654]@jan.brusch: gibt es da schon was neues bezüglich der Button-Regelung ?

Gruß BB[/QUOTE]

YEP! ab 01. august amtlich. siehe hier:

@domino: Dann war meine Frage wohl falsch formuliert, das die Regelung verbindlich ist ab 01.August wusste ich bereits ;). Sorry.

Ich meinte ob es von Oxid bzw. Trusted Shops was neues gibt, welche Vorkehrungen bzw. Möglichkeiten die Shopbetreiber haben ihre Waren sicher anzubieten ohne abgemahnt zu werden.

Gruß BB

[QUOTE=Bob Byte;90801]@domino: Dann war meine Frage wohl falsch formuliert, das die Regelung verbindlich ist ab 01.August wusste ich bereits ;). Sorry.

Ich meinte ob es von Oxid bzw. Trusted Shops was neues gibt, welche Vorkehrungen bzw. Möglichkeiten die Shopbetreiber haben ihre Waren sicher anzubieten ohne abgemahnt zu werden.

Gruß BB[/QUOTE]

der thread wurde verschoben… laut ray ist das in 4.6 bereits behoben, nur wo? ich entdecke keine neue buttons :confused:

[QUOTE=domino;90805]der thread wurde verschoben… laut ray ist das in 4.6 bereits behoben, nur wo? ich entdecke keine neue buttons :confused:[/QUOTE]

Doch doch, da hat der Ray schon recht. Ich hab dir mal einen Screenshot eines x-beliebigen Oxidshops angehängt, auf dem du den “Kostenpflichtig bestellen”-Button siehst :smiley:

[QUOTE=nickname;90807]Doch doch, da hat der Ray schon recht. Ich hab dir mal einen Screenshot eines x-beliebigen Oxidshops angehängt, auf dem du den “Kostenpflichtig bestellen”-Button siehst :D[/QUOTE]

thx. ist das denn gesetzeskonform es erst im letzten bestellschritt zu bringen? ich bin da nun echt bisserl verwirrt. :confused:

[QUOTE=nickname;90807] eines x-beliebigen Oxidshops [/QUOTE]

(ja, ist es)

[QUOTE=nickname;90807] Ich hab dir mal einen Screenshot eines x-beliebigen Oxidshops angehängt, auf dem du den “Kostenpflichtig bestellen”-Button siehst :D[/QUOTE]

Hi,

so wie es dort gemacht ist ist es aber meiner Meinung nach nicht gesetzeskonform und es bleibt ein Risiko. Der Button muss [U]unter[/U] den Artikel und allen Kosten stehen!
cya

Ich beneide Oxid nicht… derzeit gibt es jede Menge Unklarheiten und aus der trüben Suppe an Informationen muss man das rausfischen das zu führt das der Shopbetreiber auf der sicheren Seite ist.

Allein nach dem Text im Shopbetreiber-Blog ist mir nicht mehr ganz klar wo der Bestellbutton nun hin soll… nicht oben, nicht unten, mittendrin schon gar nicht und mitwandern darf er auch nicht… ist klar :slight_smile:

Es sind noch 9 Wochen… viel Arbeit für euch und noch viel mehr für die Shopbetreiber. Denn wir müssen die wesentlichen Merkmale eintragen… welche das sind… das weiß nur der Gesetzgeber ( geht aber niemanden was an ;)).

Lassen wir uns überraschen :). Der 1.8. ist bei vielen Anwälten bestimmt rot angestrichen und bei so manchem Wettbewerber ( der keinen Webshop hat ).

Gruß BB

[QUOTE=Bob Byte;90944]…Allein nach dem Text im Shopbetreiber-Blog ist mir nicht mehr ganz klar wo der Bestellbutton nun hin soll… nicht oben, nicht unten, mittendrin schon gar nicht und mitwandern darf er auch nicht… ist klar :slight_smile:

Es sind noch 9 Wochen… viel Arbeit für euch und noch viel mehr für die Shopbetreiber. …[/QUOTE]

Hallo, aus dem o.g. Blogeintrag geht m.E. schon relativ klar hervor, dass der Button unten, also nach den eingekauften Artikeln, sein soll. Alles andere wäre wohl auch Unsinn.

So viel Arbeit ist das dann gar nicht, eigentlich ist es nur ein Mausklick und zwar in den Grundeinstellungen/Einstellungen auf folgende Checkbox:

[I][B]Im 4. Bestellschritt einen zusätzlichen “Kostenpflichtig bestellen” Button oben anzeigen (Wenn die Einstellung nicht aktiv ist, wird nur der “Kostenpflichtig bestellen” Button weiter unten angezeigt).[/B][/I]

[QUOTE=nickname;90946]

So viel Arbeit ist das dann gar nicht, eigentlich ist es nur ein Mausklick und zwar in den Grundeinstellungen/Einstellungen [/QUOTE]

Naja, Bob Byte meinte wohl auch eher das unterbringen (und einpflegen (für jeden Artikel)) der wesentlichen Merkmale im Warenkorb.

Da ist aber fraglich, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.
Auch der Shopbetreiberblog schreibt:

…In aller Regel fasst aber die Bestellseite diese Punkte bereits jetzt schon zusammen.

und weiter:

…Wir gehen davon aus, dass es ausreichend ist, die Produktbeschreibung kurz anzuteasern und dann einen Link auf die Produktdetailseite zu setzen…

Also der Händlerbund sieht das aber anders (siehe Link im ersten Beitrag). Ein Link ist demnach unzulässig. Und auch mich würde es wundern, wenn ein Link zur Detailseite ausreichend wäre. Denn es heisst ja, das diese Informationen “unmittelbar” zur Verfügung stehen müssen.

“Unmittelbar” bedeutet aber nicht an dieser Stelle (Warenkorb), sondern:

unmittelbar
Bedeutung: 1 (räumlich oder zeitlich) ganz nahe, nächst, gleich anschließend, gleich; die ~en Folgen; er ist ihr ~er Vorgesetzter; der Garten liegt unmittelbar hinter dem Haus, unmittelbar neben der Straße; sein Besuch steht unmittelbar bevor

Man wird sehen wie sich das entwickelt, wir können hier noch lange spekulieren, und dann kommt eh alles anders :smiley:

Unmittelbar bedeutet laut Händlerbund , das ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht.

Und ich habe bisher dann auch nur vom Shopbetreiberblog gehört, das die davon ausgehen, das ein Link ausreichen würde (wo steht dies überhaupt, konnte es nicht finden).
In allen anderen Beiträgen, die ich zu diesem Thema gelesen habe, war eindeutig, das die wesentlichen Merkmale direkt im Warenkorb zu erscheinen haben.